Verkehrsrichtplan
Verkehrsrichtplan
Nach jahrelange Planung sollte der Verkehrsrichtplan endlich umgesetzt werden. Der aktuelle Verkehrsrichtplan 2018 wurde nach einer Bearbeitungsdauer von mehr als 10 Jahren am 15.03.2019 durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt und ist anschliessend in Rechtskraft erwachsen. Der Verkehrsrichtplan ist für die Gemeindeorgane behördenverbindlich. Durch die lange Bearbeitungsdauer gibt es einen gewissen Massnahmenstau. Sehr viele Anliegen und Hinweise aus der Bevölkerung auf verschiedenste Missstände betreffend den Verkehr konnten nicht vorher aufgenommen und bearbeitet werden, da der Verkehrsrichtplan eben noch in Bearbeitung war. Nun liegt der genehmigte Richtplan endlich vor und die Gemeinde ist der Bevölkerung eine zügige Umsetzung der Massnahmen schuldig.
Zur Erhöhung der Sicherheit, der Lebensqualität und der Attraktivität der Gemeinde wurden die folgenden Schwerpunkte mit dem neuen Verkehrsrichtplan Heimberg bearbeitet:
- Einführung Tempo 30-Zonen, flächendeckend in allen Baugebieten der Gemeinde,
wobei die bestehenden Strecken-Signalisationen zu Zonen-Signalisationen
ausgebaut werden.
- Behebung von verkehrstechnischen Schwachstellen.
- Parkierung/Parkplatzbewirtschaftung.
- Hindernisfreie Bushaltestellen.
Der Gemeinderat beauftragte in der Folge das Ingenieurbüro Bührer+Dällenbach AG für die Umsetzungsplanung der meisten im Richtplan enthaltenen Massnahmen. Die erarbeitete Planung der Umsetzung wurde in der vorberatenden Planungskommission an insgesamt fünf Sitzungen sehr intensiv diskutiert, bearbeitet und in der Folge dem Gemeinderat zum Beschluss unterbreitet. Der Gemeinderat ist dem Antrag der vorberatenden Planungskommission gefolgt und hat am 28.06.2021 die Umsetzung der Massnahmen beschlossen. Die Bevölkerung wurde anschliessend an einer Informationsveranstaltung am 07.09.2021 über die beschlossenen Massnahmen orientiert.
Die Planungskommission beantragte, ebenfalls den notwendigen Verpflichtungskredit von CHF 475'000 für die Umsetzung von Massnahmen des Verkehrsrichtplans der Gemeindeversammlung vom 07.12.2021 zum Beschluss zu unterbreiten. Dies wurde an der Informationsveranstaltung vom 07.09.2021 so kommuniziert. Hierzu wurde vom Gemeinderat jedoch festgestellt und vom AGR bestätigt, dass gemäss Gemeindeverfassung (GVH), Art. 47 Abs. 3 Bst. d., der Kreditbeschluss, da in seiner Kompetenz liegend, durch den Gemeinderat gefällt werden muss. Eine Delegation der Vergabekompetenz an das nächsthöhere Organ ist hierbei ausgeschlossen. Der Gemeinderat hat weiter am 18.10.2021 diesen Kreditbeschluss gefällt, welcher amtlich im Thuner Amtsanzeiger vom 16.12.2021 publiziert wurde. Gegen diesen Beschluss ergriff die SVP Heimberg das Finanzreferendum. Der beantragte Kredit für die Realisierung der bereits beschlossenen Massnahmen wurde von der Gemeindeversammlung am 27.06.2022 abgelehnt.
Somit verzögert sich die Umsetzung der Massnahmen erneut. Das weiter Vorgehen in der Umsetzung des Verkehrsrichtplans ist nun von der vorberatenden Planungskommission vorzuschlagen und vom Gemeinderat festzulegen.
Hier finden Sie die Präsentation von der Informationsveranstaltung vom 07.09.2021.
Die Umsetzung Verkehrsrichtplan ab 2022 umfasst folgende Planunterlagen:
- Technischer Bericht (4 MB)
- Plan Zone 01 "Dornhalde; Teil 1" (825 KB)
- Plan Zone 01 "Dornhalde; Teil 2" (687 KB)
- Plan Zone 02 "Bäumberg" (553 KB)
- Plan Zone 04 "Obere Au" (1,020 KB)
- Plan Zone 05 "Kaliforni" (781 KB)
Unterlagen zum Verkehrsrichtplan
Der Verkehrsrichtplan 2018 besteht aus:- Massnahmeblätter (138 KB)
- Erläuterungsbericht (447 KB)