AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist Teil der Abteilung Präsidiales. Sie ist zuständig für die Bevölkerung der Gemeinden Heimberg, Brenzikofen und Herbligen.
Die AHV-Zweigstelle verfügt über 100 Stellenprozente, verteilt auf 2 Personen:
Leiterin
Alexandra MartiStellvertreterin
Sandra JaunAktuelles aus der AHV
Ergänzungsleistungs (EL)-Reform - Ende Übergangsfrist per 31.12.2023Am 01. Januar 2021 trat die EL-Reform in Kraft. Während drei Jahren gelten die Übergangsbestimmungen. Es kommt jeweils die finanziell bessere Variante (Vergleichsrechnung: bisheriges oder neues EL-Recht?) zur Anwendung.
Aktuell befinden sich im Kanton Bern noch knapp 20'000 Fälle im bisherigen Recht. Am 31. Dezember 2023 endet die Übergangsfrist. Das bedeutet: Dann werden alle Fälle an das neue Recht angepasst.
Alle EL-beziehenden Personen, die EL nach dem alten Recht bezogen haben, werden mit dem neuen Recht weniger oder unter Umständen gar keine EL mehr erhalten.
Ende September 2023 versendet die Ausgleichskasse des Kantons Bern ein Infoschreiben an alle Personen, die noch Ergänzungsleistungen nach dem alten Recht beziehen. Inhalt des Infoschreibens wird sein: Was bedeutet das Ende der Übergangsfrist für die EL-beziehenden Personen? Wie geht es weiter?
Dienstleistungen
Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) und ein Dienstleistungsbetrieb der Sozialversicherungen. Sie informiert die Bevölkerung und ist Anlaufstelle für Auskünfte, Dokumentation und Beratung zu Einzelfragen.
Beispielsweise
- Information und Beratung in allen Fragen zu den Leistungen der AHV (Renten, Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel) sowie Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL).
- Mithilfe beim Ausfüllen der Gesuche um Ausrichtung von Rentenleistungen, Hilflosenentschädigungen, Hilfsmitteln und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
- Entgegennahme der Leistungsgesuche.
- Verantwortlich für die Erfassung aller im Zuständigkeitsgebiet wohnhaften oder erwerbstätigen Beitragspflichtigen.
- Mithilfe, damit Nichterwerbstätige, Selbständigerwerbende und Arbeitgeber ihre Sozialversicherungsbeiträge entrichten können.
- Mithilfe, damit Versicherte die ihnen zustehenden Familienzulagen erhalten (Kinder- und Ausbildungszulagen).
- Mithilfe, dass Dienstleistende und Mütter beziehungsweise deren Arbeitgebende die ihnen zustehenden Leistungen erhalten (Erwerbsausfall- bzw. Mutterschaftsentschädigung).
Kontakt
Tel. 033 439 20 82
ahv-zweigstelleextra@heimberg.ch
Öffnungszeiten
Montag
08.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
Geschlossen
ACHTUNG: Spezielle Öffnungszeiten beachten!
Allfällige spezielle Öffnungszeiten finden Sie ganz unten
auf unserer Seite.
Spezielle Öffnungszeiten der AHV-Zweigstelle im Oktober 2023
Wegen Ferienabwesenheit bleibt die AHV-Zweigstelle im Oktober 2023 an den folgenden Tagen geschlossen:
- Donnerstag, 05. Oktober 2023 nachmittags
- Donnerstag, 12. Oktober 2023 nachmittags
- Montag, 30. Oktober 2023 ganztags
Wir danken für Ihr Verständnis.
Präsidialabteilung Heimberg