Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) und ein Dienstleistungsbetrieb der Sozialversicherungen. Sie informiert die Bevölkerung und ist Anlaufstelle für Auskünfte, Dokumentation und Beratung zu Einzelfragen.
Beispielsweise
Information und Beratung in allen Fragen zu den Leistungen der AHV (Renten, Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel) sowie Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL).
Mithilfe beim Ausfüllen der Gesuche um Ausrichtung von Rentenleistungen, Hilflosenentschädigungen, Hilfsmitteln und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
Entgegennahme der Leistungsgesuche.
Verantwortlich für die Erfassung aller im Zuständigkeitsgebiet wohnhaften oder erwerbstätigen Beitragspflichtigen.
Mithilfe, damit Nichterwerbstätige, Selbständigerwerbende und Arbeitgeber ihre Sozialversicherungsbeiträge entrichten können.
Mithilfe, damit Versicherte die ihnen zustehenden Familienzulagen erhalten (Kinder- und Ausbildungszulagen).
Mithilfe, dass Dienstleistende und Mütter beziehungsweise deren Arbeitgebende die ihnen zustehenden Leistungen erhalten (Erwerbsausfall- bzw. Mutterschaftsentschädigung).