Die Gemeinden führen die Steuerregister der natürlichen Personen (steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen, amtliche Werte der Liegenschaften). Zur Registertätigkeit gehören auch die Abklärungen betreffend dem steuerrechtlichen Wohnsitz. Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis.
Den Gemeinden ist es ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.