Hinweis: Das Gesuch ist vollständig mit den notwendigen Beilagen bei der Abteilung Bau Heimberg einzureichen. Gesuche können bis maximal ein Jahr nach der Realisierung des Projekts oder der Massnahme eingereicht werden. Es werden nur Projekte nach Inkrafttreten der Verordnung berücksichtigt. Die Behandlung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Beiträge besteht nicht.
Hier finden Sie das Antragsformular