Anmeldung Hilflosenentschädigung der IV

Allgemeine Informationen:
Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt nicht von Einkommen und Vermögen ab, sondern vom Grad der Hilflosigkeit. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Hinweis zum Formular:
Das Formular wird von der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.

Beilagen zum Formular:

  • Kopie eines amtlichen Personalausweises (z. B. Familienbüchlein, Personenstandsausweis oder Familienschein, Schriftenempfangsschein, Reisepass), aus dem die Personalien ersichtlich sind
  • Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
  • Gegebenenfalls sind beizulegen: Bestätigung der Vormundschaftsbehörde oder Ernennungsurkunde zur Beistandschaft, Eintritts- oder Austrittsbericht bei Heimbewohnern


Die Anmeldung ist der IV-Stelle des Wohnsitzkantons zuzustellen.

Adresse:
IV-Stelle Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern