Zahlungserleichterung für Steuerforderungen: Zahlungsaufschub (Fristerstreckung)

Kurzbeschrieb:
Ist die Bezahlung Ihrer Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden? Wir können allenfalls Zahlungsfristen erstrecken oder Teilzahlungen bewilligen.

Sofern wir Ihrer Zahlungserleichterung bewilligen können, wird Ihnen die gewünschte Zahlungsvereinbarung so rasch als möglich per Post zugestellt (Dauer bis zu 7 Arbeitstagen). Andernfalls werden wir direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Kontakt:
Steuern und Inkasso, Postfach 145, 3602 Thun
steuern.inkassoextra@thun.ch
Tel. 033 225 82 01