Zahlungserleichterung für Steuerforderungen: Zahlungsvereinbarung (Ratenzahlung)

Kurzbeschrieb:
Ist die Bezahlung Ihrer Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden? Wir können allenfalls Zahlungsfristen erstrecken oder Teilzahlungen bewilligen.

Sofern wir Ihrer Zahlungserleichterung bewilligen können, wird Ihnen die gewünschte Zahlungsvereinbarung so rasch als möglich per Post zugestellt (Dauer bis zu 7 Arbeitstagen). Andernfalls werden wir direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Kontakt:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Oberland
Allmendstrasse 18
3600 Thun
ol.svextra@be.ch
Tel. 031 633 60 01

Es können max. 10 Raten bewilligt werden, verlangen Sie mehr Einzahlungsscheine, so ist persönlich mit uns Kontakt aufzunehmen, Tel. 033 225 82 01)