Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach Umzug den Einwohnerdiensten der Gemeinde Heimberg.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger: Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen die Einwohnerdienste folgende Unterlagen:
Heimatschein
Evt. Familienbüchlein
Heimatausweis (bei Wochenaufenthalter)
Ausländische Staatsangehörige: Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen die Einwohnerdienste folgende Unterlagen:
gültiger Reisepass
Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde
Ausländerausweis
Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung für die Schweizer Vertretung bei Neueinreise in die Schweiz
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