Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach Umzug den Einwohnerdiensten der Gemeinde Heimberg.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger: Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen die Einwohnerdienste folgende Unterlagen:
Identifikationsausweis (Pass oder Identitätskarte)
Evt. Familienbüchlein
Bescheinigung über auswärtigen Aufenthalt (bei Wochenaufenthalter)
Schweizer Zuzüger müssen neu keinen Heimatschein mehr bei uns in der Gemeinde Heimberg deponieren. Insofern Sie das Dokument (Heimatschein) bei der Schaltervorsprache vorlegen, erleichtert dies unserer Einwohnerkontrolle die Anmeldung.
Ausländische Staatsangehörige: Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen die Einwohnerdienste folgende Unterlagen:
gültiger Reisepass
Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde
Ausländerausweis
Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung für die Schweizer Vertretung bei Neueinreise in die Schweiz
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