Parkieren tagsüber Auf den öffentlichen Parkplätzen gilt tagsüber zwischen 08.00 und 19.00 Uhr eine Höchstparkzeit von 4 Stunden. Die Höchstparkzeit berechnet sich ab der Ankunftszeit auf der hinterlegten, blauen Parkscheibe. Mit einer gebührenpflichtigen Parkkarte der Gemeinde kann tagsüber unbeschränkt parkiert werden.
Parkieren nachts In der Zeit von 19.00 bis 08.00 Uhr gilt keine Höchstparkzeit. Die Ankunftszeit muss trotzdem mit der blauen Parkscheibe angezeigt werden.
Parkkartenangebot Anwohnerinnen und Anwohner, die schriftenpolizeilich in der Gemeinde Heimberg angemeldet sind, Geschäftsbetriebe mit Sitz in Heimberg, Geschäftsbetriebe, die in der Gemeinde Heimberg tätig sind und nachweisen können, das sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind, gehören zu den Berechtigten. Pendlerinnen und Pendler sowie Halterinnen und Halter von schweren Motorwagen, Wohnmobilen, Wohnanhängern und Anhängern jeder Art gehören nicht zum berechtigten Personenkreis.
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