Anmeldung Hilfsmittel der AHV
Allgemeine Informationen:
Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen. Die Ausgleichskassen und die Pro Senectute sind verantwortlich für die Abgabe oder die Vergütung der Kosten von Hilfsmitteln.
Hinweis zum Formular:
Das Formular wird von der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.
Beilagen zum Formular:
- Bestätigung der Vormundschaftsbehörde oder Ernennungsurkunde zur Beistandschaft
- Kostenvoranschläge
- Rechnungskopien
- Arztberichte
Der Anspruch auf Hilfsmittel muss mit einem Formular bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden.
Adresse:
IV-Stelle des Kantons Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
Formular:
Weitere Informationen:
Merkblatt: 3.02 Hilfsmittel der AHV