Anmeldung für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall bei der AHV

Allgemeine Informationen:
Um die Altersrente von verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen festzulegen, werden die Einkommen, welche die beiden Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben. Diese Einkommensteilung wird Splitting genannt.

Hinweis zu den Formularen:
Die Formulare werden von der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) zur Verfügung gestellt und können direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Formulare eignen sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind. 

Beilagen zu den Formularen:

  • Kopie des Scheidungsurteils bzw. der gerichtlich genehmigten Scheidungskonvention, inkl. Rechtskraftsbescheinigung
  • Sämtliche Versicherungsausweise der AHV-IV
  • Sämtliche AHV-Markenhefte
  • Personalausweise (z.B. Familienbüchlein, Personenstandsausweis oder Familienschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, Schriftenempfangsschein, Reisepass, Ausländerausweis). 

 
Die Formulare sind der AHV-Zweigstelle Heimberg zu senden.

Adresse:
AHV-Zweigstelle Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg