Gesuch um Ausrichtung von Familienzulagen
Allgemeine Informationen:
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.
Wer Familienzulagen beansprucht, muss diese mit einem dafür vorgesehenen Fragebogen beantragen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen den Antrag bei ihrem Arbeitgeber. Die Familienausgleichskassen können Ausnahmen vorsehen.
- Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber
stellen den Antrag bei der Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen
sind. - Nichterwerbstätige stellen den Antrag in der Regel bei der kantonalen
AHV-Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons. - Bei der Antragstellung müssen alle nötigen Angaben gemacht werden, und
es sind die notwendigen Belege beizubringen.
Weitere Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Merkblättern.
Hinweis zum Formular:
Das Formular wird von der Ausgleichskasse des Kantons Bern zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift und Beilagen erforderlich sind.
Kontakt:
AHV-Zweigstelle Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 82
Weitere Informationen:
Merkblatt: 6.08 Familienzulagen