Gesuch um Ausrichtung von Familienzulagen

Allgemeine Informationen:
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.

Wer Familienzulagen beansprucht, muss diese mit einem dafür vorgesehenen Fragebogen beantragen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen den Antrag bei ihrem Arbeitgeber. Die Familienausgleichskassen können Ausnahmen vorsehen.
  • Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber
    stellen den Antrag bei der Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen
    sind.
  • Nichterwerbstätige stellen den Antrag in der Regel bei der kantonalen
    AHV-Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons.
  • Bei der Antragstellung müssen alle nötigen Angaben gemacht werden, und
    es sind die notwendigen Belege beizubringen.

Weitere Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Merkblättern.

Hinweis zum Formular:
Das Formular wird von der Ausgleichskasse des Kantons Bern zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift und Beilagen erforderlich sind.

Kontakt:
AHV-Zweigstelle Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg

Tel. 033 439 20 82