Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung (EL) zur AHV/IV
Allgemeine Informationen:
Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht können Personen erhalten,
- die einen Anspruch auf eine Rente der AHV, eine ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente der IV, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten auf ein Taggeld der IV haben,
- die in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und die Bürgerinnen oder Bürger der Schweiz sind. Auch Ausländerinnen oder Ausländer können EL erhalten, wenn sie in der Schweiz leben.
- Personen ohne Rentenanspruch, weil sie keine oder zu wenig lange AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen auch einen EL-Anspruch haben.
Weitere Informationen finden Sie im unten aufgeführten Merkblatt.
Hinweis zum Formular:
Das Formular wird von der Ausgleichskasse des Kantons Bern zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.
Adresse:
AHV-Zweigstelle Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Formular:
Weitere Informationen:
Merkblatt: 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV