Anmeldung AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende
Allgemeine Informationen:
Die AHV anerkennt eine Person als selbständigerwerbend, wenn sie ihr eigenes wirtschaftliches Risiko trägt d.h. bedeutende Investitionen für berufliche Zwecke tätigt, eigene Aufträge beschafft, die Unkosten und
Hinweis zu den Formularen:
Die Formulare werden von der Ausgleichskasse des Kantons Bern zur Verfügung gestellt und können direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Formulare eignen sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie allenfalls weitere Beilagen erforderlich sind. Zudem benötigt die Ausgleichskasse des Kantons Bern die Unterschrift der AHV-Zweigstelle, an welche das ausgedruckte Formular - mit den entsprechenden Beilagen versehen - einzureichen ist.
Beilagen zu den Formularen:
Der Anmeldung ist der Versicherungsausweis von Ihnen sowie Ihrer Arbeitnehmer beizulegen. Die Prüfung des Anmeldeformulars wird wesentlich erleichtert, wenn Dokumente zur selbständigen Tätigkeit (Rechnungen, Lieferscheine, Pachtverträge, etc) in Fotokopie beigelegt werden.
Die Formulare sind der AHV-Zweigstelle Heimberg zu senden.
Adresse:
AHV-Zweigstelle Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Formular:
Weitere Informationen:
Merkblatt Nr. 2.02 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO