Anmeldung AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige
Allgemeine Informationen:
Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, welche kein oder ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen allenfalls Beiträge als Nichterwerbstätige entrichten. Damit wird u.a. auch verhindert, dass Beitragslücken entstehen, welche sich negativ auf einen künftigen Rentenanspruch auswirken können. Weitere Einzelheiten sind im unten aufgeführten Merkblatt ersichtlich.
Hinweis zu den Formularen:
Die Formulare werden von der Ausgleichskasse des Kantons Bern zur Verfügung gestellt und können direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Formulare eignen sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie allenfalls weitere Beilagen erforderlich sind. Zudem benötigt die Ausgleichskasse des Kantons Bern die Unterschrift der AHV-Zweigstelle, an welche das ausgedruckte Formular - mit den entsprechenden Beilagen versehen - einzureichen ist.
Beilagen zu den Formularen:
Der Anmeldung sind der AHV-Ausweis und eine Kopie der Steuererklärung beizulegen.
Die Formulare sind der AHV-Zweigstelle Heimberg zu senden.
Adresse:
AHV-Zweigstelle Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Weitere Informationen:
Merkblatt Nr. 2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO