Kurzbeschrieb Wer sich für eine Betriebsbewilligung für einen Gastgewerbebetrieb bewirbt, muss
ein Gesuch für die Übertragung oder Erteilung einer Betriebsbewilligung einreichen,
einen Strafregisterauszug erbringen, der nicht älter als 3 Monate ist,
handlungsfähig sein und Gewähr für die einwandfreie Führung des Betriebes bieten,
nachweisen, dass er zivilrechtlich berechtigt ist, den Betrieb zu leiten,
den ganzen Betrieb persönlich und in eigener Verantwortung leiten,
über einen gastgewerblichen Fähigkeitsausweis oder eine andere anerkannte Ausbildung verfügen,
sofern diese in der Betriebsbewilligung vorgeschrieben ist (für Betriebe mit mehr als 30 Sitz- oder Stehplätzen ist ein Fähigkeitsausweis oder eine andere anerkannte Ausbildung notwendig).
Kurzbeschrieb zum Formular Das Formular wird vom Kanton Bern zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.
Beilagen zum Formular
Strafregisterauszug
Kopie Fähigkeitsausweis
Bisherige Betriebsbewilligung
Das Formular ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme bei der Abteilung Präsidiales Heimberg einzureichen.
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