Gesuch für Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken
Kurzbeschrieb Verkauf und Handel von gebrannten und nicht gebrannten Wassern (R oder S):
Kleinhandel: Verkauf an Endverbraucher = Betriebsbewilligung „S" Kleinhandel: Hauslieferungen = Betriebsbewilligung „S" Kleinhandel: Hauslieferungen/Verkauf an Endverbraucher über die Kantonsgrenze = Betriebsbewilligung „S" sowie eidg. Bewilligung der Alkoholverwaltung oder Betriebsbewilligung „S" des/der entsprechenden Kantone Grosshandel: Verkauf an Wiederverkäufer wie Lebensmittelgeschäfte / Restaurants = Grosshandelsbewilligung der eidg. Alkoholverwaltung (evtl. Betriebsbewilligung „S" für den Verkauf an den Endverbraucher)
Kurzbeschrieb zum Formular Das Formular wird vom Kanton Bern zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.
Beilagen zum Formular
Strafregisterauszug
Bisherige Betriebsbewilligung
Das Formular ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme bei der Präsidialabteilung Heimberg einzureichen.
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