Gesuch für Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken

Kurzbeschrieb
Verkauf und Handel von gebrannten und nicht gebrannten Wassern (R oder S):

Kleinhandel: Verkauf an Endverbraucher = Betriebsbewilligung „S"
Kleinhandel: Hauslieferungen = Betriebsbewilligung „S"
Kleinhandel: Hauslieferungen/Verkauf an Endverbraucher über die Kantonsgrenze = Betriebsbewilligung „S" sowie eidg. Bewilligung der Alkoholverwaltung oder Betriebsbewilligung „S" des/der entsprechenden Kantone
Grosshandel: Verkauf an Wiederverkäufer wie Lebensmittelgeschäfte / Restaurants = Grosshandelsbewilligung der eidg. Alkoholverwaltung (evtl. Betriebsbewilligung „S" für den Verkauf an den Endverbraucher)

Kurzbeschrieb zum Formular
Das Formular wird vom Kanton Bern zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.

Beilagen zum Formular

  • Strafregisterauszug
  • Bisherige Betriebsbewilligung

Das Formular ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme bei der Präsidialabteilung Heimberg einzureichen.

Kontakt
Einwohnergemeinde Heimberg, Präsidialabteilung, 3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 20
infoextra@heimberg.ch