Bescheinigung über auswärtigen Aufenthalt (Wochenaufenthalt) bestellen
Kurzbeschrieb
Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten und die Voraussetzungen der Niederlassung (Art. 3 Gesetzt über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer) nicht erfüllen, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden.
Art. 3 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer
Wer in eine Gemeinde einzieht, in der er dauernd zu bleiben beabsichtigt oder wo sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet, hat sich zur Niederlassung anzumelden.
Gründe für einen Wochenaufenthalt können sein:
- Studium
- Befristetet Arbeitsaufenthalt / Berufsbildung / Lehre
- Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
Bestellungen sind nur von Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Heimberg für den Eigenbedarf möglich.
Verfahren
Für die Bestellung einer Bescheinigung über auswärtigen Aufenthalt bitte die untenstehenden Kontaktdaten ausfüllen. Wir werden Ihre Angaben prüfen und Ihnen so rasch als möglich die verlangte Bescheinigung per Post zustellen. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.
Preis: CHF 21.20 (inkl. Porto CHF 1.20).
Kontakt
Einwohnergemeinde Heimberg, Präsidialabteilung, 3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 20
infoextra@heimberg.ch
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.