Anmeldung für Arbeitgeber; vereinfachtes Abrechnungsverfahren gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA)

Allgemeine Informationen:
Wenn Sie eine neue Firma in der Rechtsform der juristischen Person gründen, muss sie von der Ausgleichskasse des Kantons Bern als Mitglied erfasst werden, sofern sie nicht bei einer Verbandsausgleichskasse angeschlossen wird.

Bezug der Beiträge im vereinfachten Abrechnungsverfahren:
Dieses Verfahren richtet sich an kleinere Arbeitgebende in erster Linie für kurzfristige oder im Umfang geringe Erwerbstätigkeiten (z.B. Hausdienstarbeitgeber).

Hinweis zu den Formularen:
Die Formulare werden von der Ausgleichskasse des Kantons Bern zur Verfügung gestellt und können direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Formulare eignen sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie allenfalls weitere Beilagen erforderlich sind. Zudem benötigt die Ausgleichskasse des Kantons Bern die Unterschrift der AHV-Zweigstelle, an welche das ausgedruckte Formular - mit den entsprechenden Beilagen versehen - einzureichen ist.

Beilagen zu den Formularen:
Der Anmeldung sind die Versicherungsausweise der Arbeitnehmer beizulegen.

Die Formulare sind der AHV-Zweigstelle Heimberg zu senden.

Adresse:
AHV-Zweigstelle Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg