Anmeldung Invalidenrente (IV)
Allgemeine Informationen:
Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Diese gesundheitliche Einschränkung muss für längere Dauer sein.
Hinweis zum Formular
Das Formular wird von der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.
Beilagen zum Formular
- Sämtliche Versicherungsausweise der AHV-IV der leistungsberechtigten Personen
- Sämtliche AHV-Markenhefte der versicherten Personen (Kopien)
- Personalausweis, aus denen die Personalien aller in dieser Anmeldung genannten Personen ersichtlich sind (Kopien)
- Gegebenenfalls sind beizulegen: Ausbildungsbescheinigungen und Belege von Lehranstalten und Arbeitgebern, Kopien von Scheidungs- oder Trennungsurteilen mit der Bescheinigung der Rechtskraft oder gerichtlich genehmigten Scheidungs- oder Trennungskonventionen, Kopien der Geburtsscheine der Kinder, Lebensbescheinigung, Todesschein, Bestätigung der Vormundschaftsbehörde, u.a.m. (Kopien).
- für nicht miteinander verheiratete Eltern, die das gemeinsame Sorgerechtfür ihre Kinder hatten, eine allfällige schriftliche Vereinbarung über die Zuteilung der Erziehungsgutschriften (Kopie).
Das Formular ist der IV-Stelle des Wohnsitzkantons zuzustellen.
Adresse:
IV-Stelle des Kantons Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
Weitere Informationen:
Merkblatt: Nr. 4.04 Invalidenrenten der IV