Reglement über das Förderprogramm Energie

Referendum

Der Gemeinderat hat am 8. Dezember 2025 das neue Reglement über das Förderprogramm Energie genehmigt.

Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.heimberg.ch/Reglemente heruntergeladen werden.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis 16.02.2026) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das neue Reglement über das Förderprogramm Energie mit der dazugehörenden Verordnung rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.

Gemeinderat Heimberg