Medienmitteilung

Neues Parkplatzregime in Heimberg

Ab 1. Juni 2025 gilt in der Gemeinde Heimberg ein neues Parkplatzregime. Ausserhalb der signalisierten und markierten öffentlichen Parkfelder gilt ein Parkverbot. Während des ersten Monats werden fehlbare Autolenkerinnen und Autolenker noch nicht gebüsst, sondern mittels einer Informationskarte auf ihr rechtswidriges Verhalten aufmerksam gemacht. Ab 1. Juli 2025 werden Ordnungsbussen ausgesprochen. 

In der Gemeinde Heimberg wird ab dem 1. Juni 2025 ein neues Parkplatzregime gelten. Rund 200 öffentliche Parkfelder werden bzw. sind neu signalisiert und markiert. Ausserhalb der markierten Parkfelder gilt in der ganzen Gemeinde ein Parkverbot. Die neuen Regeln stützen sich auf das Parkplatzreglement vom 9. Dezember 2024 und die Parkplatzverordnung vom 24. März 2025. Die Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund gewährleistet in erster Linie eine geordnete, verträgliche und verkehrssichere Parkierung.

Parkieren tagsüber 
Auf den öffentlichen Parkplätzen gilt tagsüber zwischen 08.00 Uhr und 19.00 Uhr eine Höchstparkzeit von 4 Stunden. Die Höchstparkzeit berechnet sich ab der Ankunftszeit auf der hinterlegten, blauen Parkscheibe. Die blaue Parkscheibe wird wie folgt richtig eingestellt:

Die blaue Parkscheibe ist auf die Ankunftszeit einzustellen. Ab dieser darf in der Gemeinde Heimberg auf den markierten öffentlichen Parkplätzen maximal 4 Stunden gratis parkiert werden. Da die Parkscheibe nur die halben und vollen Stunden abbildet, muss der Pfeil immer auf den der tatsächlichen Ankunftszeit nachfolgenden Strich eingestellt sein. Eine Einstellung zwischen zwei Strichen ist nicht erlaubt.

Beispiele:

Ankunftszeit Montag-Sonntag

Einstellung der Parkscheibe

Späteste Wegfahrtszeit

08.10 Uhr

08.30 Uhr

12.30 Uhr

11.40 Uhr

12.00 Uhr

16.00 Uhr

15.20 Uhr

15.30 Uhr

08.00 Uhr

18.15 Uhr

18.30 Uhr

08.00 Uhr

19.15 Uhr

19.30 Uhr

08.00 Uhr

20.15 Uhr

20.30 Uhr

08.00 Uhr

Die Parkscheibe muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht sein. Bis zur Wegfahrt darf die Einstellung der Parkscheibe nicht verändert werden. Das Fahrzeug darf nicht im gleichen Parkfeld umparkiert werden, ohne es vorher in den Verkehr eingefügt zu haben.

Das Aussehen der Parkscheibe ist gesetzlich vorgeschrieben. Es dürfen keine anderen Parkscheiben oder von Hand geschriebene Zettel verwendet werden.

Mit einer gebührenpflichtigen Parkkarte der Gemeinde kann tagsüber unbeschränkt parkiert werden.

Parkieren nachts 
In der Zeit von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr gilt keine Höchstparkzeit. Die Ankunftszeit muss trotzdem mit der blauen Parkscheibe angezeigt werden.

Parkkartenangebot 
Anwohner/innen, die schriftenpolizeilich in der Gemeinde Heimberg angemeldet sind, Geschäftsbetriebe mit Sitz in Heimberg, Geschäftsbetriebe, die in der Gemeinde tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind, gehören zu den Berechtigten. Folgendes Angebot steht den Berechtigten für den Kauf einer Parkkarte zur Verfügung: Jahresparkkarte zu CHF 450.00 oder Monatsparkkarte zu CHF 45.00.

Für die Angestellten der Gemeinde und der Schule Heimberg gilt folgendes Angebot: 
Jahresparkkarte zu CHF 200.00, Monatsparkkarte zu CHF 20.00 oder 20er Karte zu CHF 20.00.

Die Parkarten geben keinen Anspruch auf eine Parkiermöglichkeit auf öffentlichem Grund.

Online-Kauf und Registrierung 
Zum online Verkaufstool gelangen interessierte und berechtigte Fahrzeughalter/innen über die Internetseite der Gemeinde www.heimberg.ch. Dort können die Personalien und die Kennzeichendaten erfasst und die Bezahlung der Gebühren bequem digital erledigt werden.

Kontrollen und Bussenmanagement 
Mit der Kontrollaufgabe des ruhenden Verkehrs ist die Berner Hunde Security aus Noflen beauftragt. Ordnungsbussen werden ab dem 1. Juli 2025 ausgestellt. Das Bussenmanagement und das Inkassoverfahren wurden an das Polizeiinspektorat der Stadt Thun ausgelagert.

Rückblick 
Es wurden alle Strassen in der Gemeinde auf mögliche markierte Parkfelder untersucht. Dabei wurden die Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS zugrunde gelegt (geometrisches Normalprofil, Parkieren und Sichtverhältnisse). Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die Durchfahrt für Baulichtorganisationen zu gewährleisten, muss bei der Markierung von Parkfeldern eine genügende Restbreite der Fahrbahn übrigbleiben und angrenzende Arealzufahrten müssen sicher und gut befahrbar bleiben. Die meisten Gemeindestrassen in Heimberg sind oft schmal. Es liegen viele kurz aufeinanderfolgende Arealzufahrten vor. Deshalb war es auf vielen Strassen praktisch unmöglich, markierte Parkfelder vorzusehen. Auf der Alpenstrasse wurde auf Parkplätze verzichtet, da der öffentliche Verkehr darauf verkehrt und damit behindert würde. Zudem liegen in der Nähe der Alpenstrasse (Schulanlage Untere Au, Gemeindeverwaltung, Friedhof) schon die meisten öffentlichen Parkplätze vor. Das bisherige Parkplatzregime gemäss dem Reglement für das nächtliche Dauerparkieren aus dem Jahr 1995 wird per Ende Mai 2025 nach 30 Jahren aufgehoben.

Ressort Sicherheit 
Abteilung Präsidiales