Teilrevision Gemeindeverfassung Heimberg

Genehmigung und Inkrafttreten

Die von der Gemeindeversammlung am 27. Juni 2022 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung, Artikel 20 Absatz 4 und Anhang A
Ziffer 2 Schulkommission, wurde in Anwendung von Art. 56 des kant. Gemeindegesetzes vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 8. August 2022 genehmigt. 

Die Genehmigung und das Inkrafttreten per 1. August 2022 der teilrevidierten Gemeindeverfassung Heimberg werden hiermit gemäss Art. 45 der kant. Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht. 

Die Gemeindeverfassung kann im Internet unter www.heimberg.ch heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, bezogen werden. 

Gemeinderat Heimberg                                                       

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