Der Gemeinderat hat am 30. März 2026 eine Teilrevision des Reglements für die Spezialfinanzierungen Unterhalt und Erneuerung der Liegenschaften Finanzvermögen beschlossen. Geändert werden die Artikel 1, 4, 6 und 7 in Bezug auf Begrifflichkeiten und Kontonummern.
Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das geänderte Reglement kann bei der Abteilung Präsidiales bezogen oder unter www.heimberg.ch heruntergeladen werden.
200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis am 08.06.2026) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).
Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das geänderte Reglement per 1. Juli 2026 in Kraft.
Gemeinderat Heimberg