Der Gemeinderat hat am 30. März 2026 eine Teilrevision des Reglements über die Unterstützung der Jugendförderung und des Freizeitangebotes der Vereine beschlossen. Aufgrund der neuen Zuständigkeiten beim kommunalen Ausschuss für Kultur, Freizeit und Vereine anstelle der Koordination Jugend und Vereine KJV sind Änderungen in den Artikeln 1 (Zweck), 2 (Beiträge), 3 (Berechtigung), 4 (Anpassen der Beiträge), 8 (Aufgaben), 9 (Überprüfen der Beitragsberechtigung) und im Anhang, vorgesehen.
Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das geänderte Reglement kann bei der Abteilung Präsidiales bezogen oder unter www.heimberg.ch heruntergeladen werden.
200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis am 08.06.2026) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).
Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das geänderte Reglement per 1. August 2026 in Kraft.
Gemeinderat Heimberg