In Heimberg übte das Rechnungsprüfungsorgan die Funktion der Datenschutzaufsichtsstelle aus. Per 01.09.2026 übernahm der Kanton Bern diese Aufgabe. Der Gemeinderat Heimberg hat daher an seiner Sitzung vom 26.10.2026 die Teilrevision der Gemeindeverfassung beschlossen, beinhaltend die Aufhebung von Art. 44 Abs. 3 und 4 betreffend die Datenschutzaufsichtsstelle. Er kann diese Änderung in eigener Kompetenz beschliessen, weil der Gemeinde bei dieser Anpassung kein Regelungsspielraum offensteht.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
Die teilrevidierte Gemeindeverfassung kann im Internet unter www.heimberg.ch heruntergeladen oder bei der Abteilung Präsidiales, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, bezogen werden.
Gemeinderat Heimberg