Publikation

Teilrevision Reglement über die Unterstützung der Jugendförderung und des Freizeit-angebotes der Vereine - Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat am 30. März 2026 eine Teilrevision des Reglements über die Unterstützung der Jugendförderung und des Freizeitangebotes der Vereine beschlossen. Aufgrund der neuen Zuständigkeiten beim kommunalen Ausschuss für Kultur, Freizeit und Vereine anstelle der Koordination Jugend und Vereine KJV sind Änderungen in den Artikeln 1 (Zweck), 2 (Beiträge), 3 (Berechtigung), 4 (Anpassen der Beiträge), 8 (Aufgaben), 9 (Überprüfen der Beitragsberechtigung) und im Anhang, erfolgt. Das Referendum lief am 8. Juni 2026 unbenützt ab.

Gestützt auf Art. 45 kant. Gemeindeverordnung wird das Inkrafttreten der Teilrevision per 1. August 2026 hiermit bekannt gegeben.

Das geänderte Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg oder unter www.heimberg.ch bezogen werden.

Gemeinderat Heimberg