Ergänzend zur Medienmitteilung “Freinacht” macht das Regierungsstatthalteramt noch folgende ergänzende Angaben:
- Alle Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern dürfen in dieser Nacht dauernd geöffnet bleiben, eine separate Überzeitbewilligung ist nicht notwendig;
- Sofern keine kommunalen Regelungen entgegenstehen, dürfen auch während der Nacht Bewirtungen im Aussenbereich (Garten, Terrasse, etc.) erfolgen;
- Die Public Viewings dürfen innerhalb der bestehenden gastgewerblichen Einzelbewilligung betrieben werden;
- Auf die Anwohnenden ist trotz allem gebührend Rücksicht zu nehmen.
Für die Übertragung des Viertelfinalspieles (eingeholte Übertragungsrechte vorausgesetzt) gelten für dieses Viertelfinale die folgenden Bestimmungen:
- Das Spiel kann ab 0300 Uhr übertragen werden, inkl. Bewirtung von Gästen durch die ganze Nacht.
- Es dürfen nur so viele Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden, wie in den geltenden Betriebsbewilligungen/Einzelbewilligungen aufgeführt sind. D.h. kein Aufstellen von zusätzlichen Festbänken oder Sitzgelegenheiten.
- Grundsätzlich gilt der Schallpegel, welcher für die Besucher einen verständlichen Spielkommentar zulässt, er sollte so tief wie möglich gehalten werden.
- Der Schallpegel von Leq 85 dB(A)/10s darf nicht überschritten werden.
- Sollten während dem Spiel trotz Einhaltung der Auflagen berechtigte Klagen aus der Nachbarschaft eingehen, sind diese ernst zu nehmen und es können weitergehende Massnahmen verfügt werden.
- Die verantwortliche Person sorgt für Ruhe und Ordnung. Weiter empfehlen wir, die Nachbarn zu informieren und ev. auch einzuladen.
- Eine Tonübertragung ist nur während der Spielzeit zulässig (kein Kommentar vor und nach dem Spiel, Übertragungen in der Pause leiser stellen).
Weiterhin HOPP SCHWIZ!!!