Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4).
Verhaltenshinweise Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m Abstand) erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt. Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem kräftigem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur mit grösster Vorsicht entfachen, immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.
Gefahrenbeschrieb In Regionen mit «grosser» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 4) können Brände leicht entstehen. Die Streuschicht ist vielerorts bereits wieder trocken und kann sich leicht entzünden. Die Feuerintensität und die Ausbreitung sind durch den hohen Anteil an trockenem Brandgut gross. Das Feuer brennt tief, die Flammenlänge ist gross. Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind in niederen Nadelholzbeständen oder an Hanglagen zu erwarten. Mit Wind ist in leicht entzündbarem Brandgut und in Nadelholzbeständen Flugfeuer zu erwarten. Achtung!: Insbesondere bei Bränden in Nadelholzbeständen in Hanglage muss mit gefährlichem Feuerverhalten gerechnet werden. Windböen führen zu einer schnellen Feuerausbreitung.
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