Zurückschneiden von Grünhecken, Sträuchern, Bäumen

Aufforderung an die Anstösser von öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser von Strassen, Fuss-, Geh- und Radwege werden hiermit aufgefordert, Bäume, Äste, Grünhecken, Sträucher und weitere Bepflanzungen bis spätestens am 31. Mai 2020 auf die vorgeschriebenen Abmessungen zurückzuschneiden und dies im Verlauf des Jahres beizubehalten.

Diese Masse sind von Gesetzes wegen dauernd einzuhalten und nicht nur einmal im Jahr unmittelbar nach dem Schnitt.

An Kreuzungen, Einmündungen und in Kurven dürfen Bepflanzungen und Einfriedungen die Übersicht nicht beeinträchtigen.

Gem. Kantonaler Strassenverordnung Art. 56 beträgt die Maximalhöhe im Sichtbereich 0,60 m.

Die Bauverwaltung und der Werkhof danken allen Anstössern, welche den Heckenschnitt von sich aus vorbildlich ausführen, für ihre Mithilfe. Wir danken aber auch allen Anstössern, welche dies nach unserer Aufforderung korrekt erledigt haben.

Nach dem 31. Mai 2020 können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen wiederum die notwendingen Schritte unternehmen und Rückschnitte auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) tätigen lassen.

Grünabfuhr
Die Grünabfuhr ist gratis und findet jeden Mittwoch statt. Daten und weitere Informationen finden Sie im Abfallkalender 2020 und in den "Abfalldetails".

Bauverwaltung