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Teilrevision Personalverordnung – Inkrafttreten


Der Gemeinderat Heimberg hat am 13.12.2021 die Teilrevision der Personalverordnung genehmigt. Die Teilrevision umfasst die Bestimmungen bezüglich der Zulagen zur Abgeltung von Arbeit unter besonderen Verhältnissen.

Die geänderte Verordnung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, oder unter www.heimberg.ch/reglemente bezogen werden. 

Der Gemeinderat

 

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