Aula Benützung

Weisungen betreffend Corona-Massnahmen


Der Zugang zu Veranstaltungen in Innenräumen ist grundsätzlich bei Personen ab 16 Jahren an die Vorweisung des Covid-19-Zertifikats geknüpft. Auf das Zertifikat kann verzichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

‒ Die maximale Anzahl Personen (Besucherinnen oder Besucher oder Teilnehmende)
   beträgt 30.
‒ Es handelt sich um eine Veranstaltung eines Vereins oder einer anderen beständigen Gruppe,
   deren Mitglieder dem Organisator bekannt sind.
‒ Die Einrichtung ist höchstens zu zwei Drittel ihrer Kapazität besetzt.
‒ Zudem ist eine Gesichtsmaske zu tragen und der erforderliche Abstand einzuhalten.
‒ Es werden keine Speisen und Getränke konsumiert.