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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
Vormittag geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Allenfalls spezielle Öffnungszeiten finden Sie jeweils unter Aktuelles.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 20
Fax 033 439 20 90
info(at)heimberg.ch
Einladungsverfahren für Ausländerinnen und Ausländer
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss er/sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet dann bereits, ob eine Einreise in die Schweiz überhaupt möglich/bewilligt wird. Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular „Verpflichtungserklärung“ an seinen Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Die Fremdenkontrolle Heimberg leitet dann das Gesuch an den Migrationsdienst des Kantons Bern weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des eidgenössischen Justiz und Polizeidepartements.