Steuerausweis: Steuerausweis einer Drittperson

Kurzbeschrieb:
Ein Steuerausweis enthält das steuerbare Einkommen/Vermögen und falls vorhanden Amtliche Werte. Es können nur Daten herausgegeben werden, die bereits definitiv veranlagt sind.

Kosten (gem. Art. 6 Gebührenverordnung der Finanzverwaltung):

  • Steuerausweis einer Drittperson (je steuerpflichtige Person und Veranlagungsperiode)
    Einzelauskunft -> CHF 14.20 (CHF 13.00 zuzüglich Porto 1.20)
  • Gemeinnützigen Institutionen wird ein Rabatt von 50 % gewährt. Bei besonders hohem Zeit- und Arbeitsaufwand können die Gebühren bis höchstens zum doppelten Ansatz erhöht werden.
  • Die entsprechenden Kosten werden separat in Rechnung gestellt.

Verfahren
Für die Bestellung eines Steuerausweises für eine Drittperson bitte die untenstehenden Kontaktdaten ausfüllen. Wir werden Ihre Angaben prüfen und Ihnen so rasch als möglich denverlangten Steuerausweis per Post zustellen. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.
 

Kontakt:
Steuerbüro, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg
finanzverwaltung@heimberg.ch
Tel. 033 439 20 60

Kontaktdaten
Persönliche Angaben der/des Bestellenden
Steuerausweis wird für folgende Person beantragt