Anmeldung für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften
Allgemeine Informationen: Betreuungsgutschriften werden Personen angerechnet, die sich um pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt kümmern. Als Verwandte gelten dabei insbesondere Eltern, Kinder, Geschwister oder Grosseltern. Gleichgestellt sind Ehegatten, Schwiegereltern oder Stiefkinder. Die Verwandten müssen pflegebedürftig sein. Dies ist dann der Fall, wenn sie von der AHV oder von der IV eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen. Der Hilflosenentschädigung gleichgestellt sind Pflegebeiträge für Minderjährige, die in mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind.
Hinweis zum Formular: Das Formular wird von der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.
Beilagen zum Formular:
Sämtliche Versicherungsausweise der AHV-IV der antragstellenden Person und deren Ehegatten
Personalausweise (z.B. Familienbüchlein, Personenstandsausweis oder Familienschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, Schriftenempfangsschein, Reisepass, Ausländerausweis).
Die Anmeldung zur Geltendmachung einer Betreuungsgutschrift ist bei der AHV-Stelle am Wohnsitz der pflegebedürftigen Person einzureichen.
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