Allgemeine Informationen: Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.
Wer Familienzulagen beansprucht, muss diese mit einem dafür vorgesehenen Fragebogen beantragen:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen den Antrag bei ihrem Arbeitgeber. Die Familienausgleichskassen können Ausnahmen vorsehen.
Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber stellen den Antrag bei der Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind.
Nichterwerbstätige stellen den Antrag in der Regel bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons.
Bei der Antragstellung müssen alle nötigen Angaben gemacht werden, und es sind die notwendigen Belege beizubringen.
Weitere Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Merkblättern.
Hinweis zum Formular: Das Formular wird von der Ausgleichskasse des Kantons Bern zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift und Beilagen erforderlich sind.
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