Allgemeine Informationen: Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Wer seine Altersrente beziehen will, sollte die Anmeldung etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen, denn es kann einige Zeit dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berechnet hat. Weitere Informationen finden Sie im unten aufgeführten Merkblatt.
Hinweis zum Formular: Das Formular wird von der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.
Beilagen zum Formular:
Sämtliche Versicherungsausweise der AHV-IV der leistungsberechtigten Personen
Sämtliche AHV-Markenhefte der versicherten Person (Kopien)
Personalausweise, aus denen die Personalien aller in dieser Anmeldung genannten Personen ersichtlich sind (Kopien)
Gegebenenfalls sind beizulegen: Ausbildungsbescheinigungen und Belege von Lehranstalten und Arbeitgebern, Kopie von Scheidungs- oder Trennungsurteilen mit der Bescheinigung der Rechtskraft oder gerichtlich genehmigter Scheidungs- oder Trennungskonventionen, Kopien der Geburtsscheine der Kinder, Lebensbescheinigung, Todesschein, Bestätigung der Vormundschaftsbehörde, u.a.m. (Kopien).
für nicht miteinander verheiratete Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder hatten, eine allfällige schriftliche Vereinbarung über die Zuteilung der Erziehungsgutschriften (Kopie).
Das Formular ist der AHV-Zweigstelle Heimberg zu senden.
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