Sie möchten einen Anlass in der Gemeinde Heimberg durchführen? Der Anlass findet auf öffentlichem Grund statt und/oder ist mit einer Gelegenheitswirtschaft (Verkauf von Speisen und Getränken gegen Entgelt) verbunden? Hier finden Sie alle nötigen Informationen rund um die Bewilligung von Anlässen.
Bei der Gemeinde Heimberg sind Anlässe/Veranstaltungen ab 300 Personen mit dem Formular "Gesuch für Grossanlässe" zu beantragen, wenn u. a. Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Bezahlung abgegeben werden und/oder öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Bei einem Anlass ab 1'000 erwarteten Besucher/innen können weitere Bewilligungen oder Konzepte (Parkierung, Sicherheit, etc.) notwendig sein.
Bitte reichen Sie das Gesuch für Grossanlässemindestens zwei Monate vor dem Anlass ein. Für Grossanlässe ab 1000 Teilnehmer können längere Fristen verlangt werden.
Jugendschutz Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken und der Verkauf von Tabakwaren (inkl. Vapes) unter 18 Jahren sind verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.
Ihr Kontakt Einwohnergemeinde Heimberg Abteilung Präsidiales 3627 Heimberg Tel. 033 439 20 20 praesidialesextra@heimberg.ch
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