Schnellzugriffe
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
Vormittag geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Allenfalls spezielle Öffnungszeiten finden Sie jeweils unter Aktuelles.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 20
Fax 033 439 20 90
info(at)heimberg.ch
Anmeldung für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall bei der AHV
Allgemeine Informationen:
Um die Altersrente von verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen festzulegen, werden die Einkommen, welche die beiden Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben. Diese Einkommensteilung wird Splitting genannt.
Hinweis zu den Formularen:
Die Formulare werden von der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) zur Verfügung gestellt und können direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Formulare eignen sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.
Beilagen zu den Formularen:
- Kopie des Scheidungsurteils bzw. der gerichtlich genehmigten Scheidungskonvention, inkl. Rechtskraftsbescheinigung
- Sämtliche Versicherungsausweise der AHV-IV
- Sämtliche AHV-Markenhefte
- Personalausweise (z.B. Familienbüchlein, Personenstandsausweis oder Familienschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, Schriftenempfangsschein, Reisepass, Ausländerausweis).
Die Formulare sind der AHV-Zweigstelle Heimberg zu senden.
Adresse:
AHV-Zweigstelle Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Formular:
Weitere Informationen:
