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Vormittag geschlossen
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Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Allenfalls spezielle Öffnungszeiten finden Sie jeweils unter Aktuelles.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 20
Fax 033 439 20 90
info(at)heimberg.ch
Gesuch um Ausrichtung von Familienzulagen
Allgemeine Informationen:
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.
Wer Familienzulagen beansprucht, muss diese mit einem dafür vorgesehenen Fragebogen beantragen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen den Antrag bei ihrem Arbeitgeber. Die Familienausgleichskassen können Ausnahmen vorsehen.
- Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber
stellen den Antrag bei der Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen
sind. - Nichterwerbstätige stellen den Antrag in der Regel bei der kantonalen
AHV-Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons. - Bei der Antragstellung müssen alle nötigen Angaben gemacht werden, und
es sind die notwendigen Belege beizubringen.
Weitere Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Merkblättern.
Hinweis zum Formular:
Das Formular wird von der Ausgleichskasse des Kantons Bern zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift und Beilagen erforderlich sind.
Kontakt:
AHV-Zweigstelle Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 82
Weitere Informationen:
