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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
Vormittag geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Allenfalls spezielle Öffnungszeiten finden Sie jeweils unter Aktuelles.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 20
Fax 033 439 20 90
info(at)heimberg.ch
Einbürgerungen
Sie möchten sich einbürgern lassen? Es gibt die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung.
Ordentliche Einbürgerung
Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie am Schalter Präsidiales. Die Sprachstandanalyse sowie der Einbürgerungskurs müssen im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs erfolgreich abgeschlossen sein.
Die Voraussetzungen, die Eignung und das Verfahren können Sie aus der Verordnung über das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Heimberg entnehmen.
Über folgende Links können Sie sich beim Zivilstandsamt und Bürgerrechtsdienst erkundigen über:
- Verfahrensablauf
- Wohnsitzdauer
- Voraussetzungen
- Kurse (u.a. Sprachkurs)
- Gebühren
Sie können Sie sich beim Bundesamt für Migration über die ordentliche Einbürgerung erkundigen.
Erleichterte Einbürgerung
Die Gesuchsunterlagen für die erleichterte Einbürgerung erhalten Sie am Schalter Präsidiales. Über die erleichterte Einbürgerung entscheidet das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement Bern nach Anhörung des Betroffenen Kantons.
Über folgende Links können Sie sich über den Verfahrensablauf, die Voraussetzungen und die Gebühren informieren: