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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
Vormittag geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Allenfalls spezielle Öffnungszeiten finden Sie jeweils unter Aktuelles.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 20
Fax 033 439 20 90
info(at)heimberg.ch
Heimatausweis (Auswärtiger Wochenaufenthalt)
Ausstellung Heimatausweis
Falls Sie Sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten und die Voraussetzungen der Niederlassung (Art. 3 Gesetzt über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer) nicht erfüllen, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden.
Art. 3 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer
Wer in eine Gemeinde einzieht, in der er dauernd zu bleiben beabsichtigt oder wo sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet, hat sich zur Niederlassung anzumelden.
Die Gültigkeit des Heimatausweises ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen.
Gründe für einen Wochenaufenthalt können sein:
- Studium
- Befristetet Arbeitsaufenthalt / Berufsbildung / Lehre
- Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
Verlängerung Heimatausweis
Sind Sie bereits im Besitz eines Heimatausweises, dessen Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert? Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis bei uns zu verlängern. Senden Sie uns den bisherigen Heimatausweis zurück. Sie können online einen neuen Heimatausweis bestellen.
Onlinedienst | Zuständig | Preis | Formulare | Info |
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Heimatausweis für Wochenaufenthalter bestellen | Einwohnerdienste | CHF 21.00 | ![]() |