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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
Vormittag geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Allenfalls spezielle Öffnungszeiten finden Sie jeweils unter Aktuelles.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 20
Fax 033 439 20 90
info(at)heimberg.ch
Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren sind verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.
Sie möchten einen Anlass durchführen und dabei Ihren Gästen Speisen und/oder Getränke verkaufen?. Dazu benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung, welche Ihnen das Regierungsstatthalteramt, auf Antrag der Gemeinde, erteilt. Der Jugendschutz ist bei solchen Veranstaltungen sehr wichtig.
Das Gesuch ist bei der Präsidialabteilung, für die anschliessende Weiterleitung an das Regierungsstatthalteramt Thun, einzureichen.