Ergänzungsleistungs (EL)-Reform - Ende Übergangsfrist per 31.12.2023

Wichtige Mitteilung der AHV-Zweigstelle

Am 01. Januar 2021 trat die EL-Reform in Kraft. Während drei Jahren gelten die Übergangsbestimmungen. Es kommt jeweils die finanziell bessere Variante (Vergleichsrechnung: bisheriges oder neues EL-Recht?) zur Anwendung.

Aktuell befinden sich im Kanton Bern noch knapp 20'000 Fälle im bisherigen Recht. Am 31. Dezember 2023 endet die Übergangsfrist. Das bedeutet: Dann werden alle Fälle an das neue Recht angepasst.

Alle EL-beziehenden Personen, die EL nach dem alten Recht bezogen haben, werden mit dem neuen Recht weniger oder unter Umständen gar keine EL mehr erhalten.

Ende September 2023 versendet die Ausgleichskasse des Kantons Bern ein Infoschreiben an alle Personen, die noch Ergänzungsleistungen nach dem alten Recht beziehen. Inhalt des Infoschreibens wird sein: Was bedeutet das Ende der Übergangsfrist für die EL-beziehenden Personen? Wie geht es weiter?

Ab 19. Dezember 2023 erhalten alle Personen, die noch Ergänzungsleistungen nach dem alten Recht beziehen, die EL-Umrechnungsverfügung. Darin ist ersichtlich, wie hoch der individuelle EL-Anspruch ab 01. Januar 2024 sein wird.

Bei Fragen und Unklarheiten zu den neuen Verfügungen beraten wir Sie jederzeit gerne.

Vor Weihnachten sind wir an den folgenden Tagen für Sie da:

Dienstag, 19. Dezember 2023: 08.00 – 11.45 / 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch, 20. Dezember 2023: 08.00 – 11.45 / 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag, 21. Dezember 2023: 14.00 – 17.00 Uhr

AHV-Zweigstelle Heimberg
Tel. 033 439 20 82
ahv-zweigstelleextra@heimberg.ch