Gemeinde Heimberg
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3627 Heimberg
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Schalteröffnungszeiten
Montag und Freitag
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
14:00 - 17:00
Dienstag
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
geschlossen
Mittwoch
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
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Donnerstag
Vormittag
geschlossen
Nachmittag
14.00 - 17.00
Allenfalls spezielle Oeffnungszeiten
finden Sie jeweils unter der
Rubrik "Aktuelles".
Todesfall
Ein Todesfall ist für die Angehörigen verständlicherweise derart eingreifend, dass die Erledigung amtlicher Formalitäten von zweitrangiger Bedeutung ist. Trotzdem müssen wir leider einige Formalitäten innert den gesetzlichen Fristen abwickeln.
Todesfall zu Hause:
Hat der Arzt den Tod festgestellt, so ist ein Bestattungsunternehmen oder die Gemeindekrankenschwester für die Leichenbesorgung zu verständigen. Anschliessend (innert 2 Tagen nach dem Tod) ist beim Zivilstandsamt Thun vorzusprechen. Mitzubringen sind Familienbüchlein, Niederlassungsschein und Todesbescheinigung des Arztes.
Todesfall ausserhalb des Wohnsitzes oder im Spital:
In diesem Fall wenden Sie sich so rasch als möglich an das Zivilstandsamt am Sterbeort. Dort ist ebenfalls das Familienbüchlein vorzulegen, damit der Tod eingetragen werden kann.
In jedem Fall ist abzuklären, ob eine letztwillige Verfügung (Testament) der verstorbenen Person vorliegt. Diese ist unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu übergeben (Eröffnung durch den Gemeinderat).
Für das Festlegen der Daten und Zeiten für die Bestattung, setzen sie sich mit der Gemeindeschreiberei in Verbindung. Die Bestattung sollte in der Regel bis spätestens 4 Tage nach dem Todesfall erfolgen.
In einem Todesfall ist von Amtes wegen innert 7 Tagen nach dem Tod ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Siegelungsverantwortliche ist Frau Ruth Leuenberger, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin.
