Gemeindeverwaltung Heimberg

Alpenstrasse 26
Postfach 271
3627 Heimberg
Tel:  033 439 20 20
Fax:  033 439 20 90
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Öffnungszeiten
 
Montag und Dienstag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
  
Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr
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Donnerstag
Vormittag geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Allenfalls spezielle Öffnungszeiten
finden Sie jeweils unter der
Rubrik "Aktuelles".

Todesfall

Ein Todesfall ist für die Angehörigen verständlicherweise derart eingreifend, dass die Erledigung amtlicher Formalitäten von zweitrangiger Bedeutung ist. Trotzdem müssen wir leider einige Formalitäten innert den gesetzlichen Fristen abwickeln.

Todesfall zu Hause:
Hat der Arzt den Tod festgestellt, so ist ein Bestattungsunternehmen für die Leichenbesorgung zu verständigen. Anschlie­ssend (innert 2 Tagen nach dem Tod) ist beim Zivilstandsamt Thun vorzusprechen. Mitzubringen sind Familienbüchlein, Niederlassungsschein und Todesbescheinigung des Arztes.

Todesfall ausserhalb des Wohnsitzes oder im Spital:
In diesem Fall wenden Sie sich so rasch als möglich an das Zivilstandsamt am Sterbeort. Dort ist ebenfalls das Familienbüchlein vorzulegen, damit der Tod ein­getragen werden kann.

In jedem Fall ist abzuklären, ob eine letztwillige Verfügung (Testament) der ver­storbenen Person vorliegt. Diese ist unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu übergeben (Eröffnung durch den Gemeinderat).

Für das Festlegen der Daten und Zeiten für die Bestattung setzen sie sich mit der Gemeindeschreiberei (Tel. 033 439 20 20) in Verbindung. Die Bestattung sollte in der Regel bis späte­stens 4 Tage nach dem Todesfall erfolgen.

In einem Todesfall ist von Amtes wegen innert 7 Tagen nach dem Tod ein Siege­lungsprotokoll aufzunehmen. Siegelungsverantwortliche ist Frau Ruth Leuenberger, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin, Tel. 033 439 20 24.

 
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