Gemeindeverwaltung Heimberg
Alpenstrasse 26
Postfach 271
3627 Heimberg
Tel: 033 439 20 20
Fax: 033 439 20 90
info(at)heimberg.ch
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
Vormittag geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Allenfalls spezielle Öffnungszeiten
finden Sie jeweils unter der
Rubrik "Aktuelles".
Todesfall
Ein Todesfall ist für die Angehörigen verständlicherweise derart eingreifend, dass die Erledigung amtlicher Formalitäten von zweitrangiger Bedeutung ist. Trotzdem müssen wir leider einige Formalitäten innert den gesetzlichen Fristen abwickeln.
Todesfall zu Hause:
Hat der Arzt den Tod festgestellt, so ist ein Bestattungsunternehmen für die Leichenbesorgung zu verständigen. Anschliessend (innert 2 Tagen nach dem Tod) ist beim Zivilstandsamt Thun vorzusprechen. Mitzubringen sind Familienbüchlein, Niederlassungsschein und Todesbescheinigung des Arztes.
Todesfall ausserhalb des Wohnsitzes oder im Spital:
In diesem Fall wenden Sie sich so rasch als möglich an das Zivilstandsamt am Sterbeort. Dort ist ebenfalls das Familienbüchlein vorzulegen, damit der Tod eingetragen werden kann.
In jedem Fall ist abzuklären, ob eine letztwillige Verfügung (Testament) der verstorbenen Person vorliegt. Diese ist unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu übergeben (Eröffnung durch den Gemeinderat).
Für das Festlegen der Daten und Zeiten für die Bestattung setzen sie sich mit der Gemeindeschreiberei (Tel. 033 439 20 20) in Verbindung. Die Bestattung sollte in der Regel bis spätestens 4 Tage nach dem Todesfall erfolgen.
In einem Todesfall ist von Amtes wegen innert 7 Tagen nach dem Tod ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Siegelungsverantwortliche ist Frau Ruth Leuenberger, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin, Tel. 033 439 20 24.
