Gemeinde Heimberg

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3627 Heimberg
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Schalteröffnungszeiten
 
Montag und Freitag
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
14:00 - 17:00
 
Dienstag
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
geschlossen
 
Mittwoch
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
14.00 - 18.00
 
Donnerstag
Vormittag
geschlossen
Nachmittag
14.00 - 17.00

Allenfalls spezielle Oeffnungszeiten
finden Sie jeweils unter der
Rubrik "Aktuelles".

Feuerwehrpflicht

Gemäss Art. 31 Reglement für die öffentliche Sicherheit beginnt die Feuerwehrdienstpflicht für Frauen und Männer in dem Jahr, in welchem sie 20 Jahre alt werden und dauert bis zum Ende des Jahres, in welchem das 50. Altersjahr vollendet wird.
Freiwillige dürfen bereits in dem Jahr, in welchem das 19. Altersjahr erreicht wird, Feuerwehrdienst leisten.
Der Gemeinderat kann auf Antrag der ständigen Kommission einen freiwilligen Feuerwehrdienst ab dem 50. Altersjahr bis max. zum 52. Altersjahr bewilligen.
Niedergelassene Ausländer/innen mit Bewilligung C sind hinsichtlich Feuerwehrdienstpflicht den Schweizerbürger/innen gleichgestellt.
Die Feuerwehrdienstpflicht wird durch aktive Dienstleistung oder durch Bezahlung einer Ersatzsteuer erfüllt. 

www.feuerwehr-heimberg.ch

 
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