Gemeindeverwaltung Heimberg

Alpenstrasse 26
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3627 Heimberg
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Öffnungszeiten
 
Montag und Dienstag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
  
Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
 
Donnerstag
Vormittag geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Allenfalls spezielle Öffnungszeiten
finden Sie jeweils unter der
Rubrik "Aktuelles".

Feuerwehrpflicht

Gemäss Art. 31 Reglement für die öffentliche Sicherheit beginnt die Feuerwehrdienstpflicht für Frauen und Männer in dem Jahr, in welchem sie 20 Jahre alt werden und dauert bis zum Ende des Jahres, in welchem das 50. Altersjahr vollendet wird.
Freiwillige dürfen bereits in dem Jahr, in welchem das 19. Altersjahr erreicht wird, Feuerwehrdienst leisten.
Der Gemeinderat kann auf Antrag der Feuerwehrkommission einen freiwilligen Feuerwehrdienst ab dem 50. Altersjahr bis max. zum 52. Altersjahr bewilligen.
Niedergelassene Ausländer/innen mit Bewilligung C sind hinsichtlich Feuerwehrdienstpflicht den Schweizerbürger/innen gleichgestellt.
Die Feuerwehrdienstpflicht wird durch aktive Dienstleistung oder durch Bezahlung einer Ersatzsteuer erfüllt. 

www.feuerwehr-heimberg.ch

 
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