Gemeinde Heimberg
Alpenstrasse 26
Postfach 271
3627 Heimberg
Tel: 033 439 20 20
Fax: 033 439 20 90
info(at)heimberg.ch
Schalteröffnungszeiten
Montag und Freitag
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
14:00 - 17:00
Dienstag
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
geschlossen
Mittwoch
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
14.00 - 18.00
Donnerstag
Vormittag
geschlossen
Nachmittag
14.00 - 17.00
Allenfalls spezielle Oeffnungszeiten
finden Sie jeweils unter der
Rubrik "Aktuelles".
Einbürgerungen
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung in der Gemeinde Heimberg richten sich nach den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften. Folgende Voraussetzungen müssen bei der Einreichung des Gesuchs erfüllt sein:
Ordentliche Einbürgerung
· Insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches.
· Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde vor Einreichung des Gesuches.
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
· Keine im Strafregister eingetragenen Vorstrafen.
· Keine ungeregelten Schulden gegenüber Gemeinde, Kanton oder Bund.
· Keine Verlustscheine innerhalb der letzten 5 Jahre.
· Verständigungsfähigkeit in einer der schweizerischen Amtssprachen.
· Vollumfängliche Integration in der Gemeinde Heimberg.
Vorgehensweise: Die Gemeinde ist die erste Anlaufstelle für ein Einbürgerungsverfahren. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die „Verordnung über die ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen“ sowie das „Gesuch um Registrierung für die ordentliche Einbürgerung“ zu. Nach der Registrierung beim Zivilstandsamt geben wir Ihnen gegen Vorlage des „Nachweis der Personendaten für die ordentliche Einbürgerung“ die Gesuchsformulare für Ihre Einbürgerung ab und orientieren Sie über die weiteren Schritte (Sprachkurs, Einbürgerungsgespräch etc.).
Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung der ausländischen Ehepartnerin oder des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers nach Art. 27 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) setzt insbesondere voraus, dass die Partnerin oder der Partner
· insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
· seit einem Jahr hier wohnt
· seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizer Bürgerin/dem Schweizer Bürger lebt
· in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.
Vorgehensweise: Die Gesuchsformulare für die Erleichterte Einbürgerung können bei der Gemeinde-schreiberei bezogen werden.
Kontakt:
Gemeindeschreiberei Heimberg
Alpenstrasse 26
Postfach
3627 Heimberg
Telefon: 033 439 20 20
Telefax: 033 439 20 90
