Gemeinde Heimberg
Alpenstrasse 26
Postfach 271
3627 Heimberg
Tel: 033 439 20 20
Fax: 033 439 20 90
info(at)heimberg.ch
Schalteröffnungszeiten
Montag und Freitag
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
14:00 - 17:00
Dienstag
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
geschlossen
Mittwoch
Vormittag
08.00 - 12.00
Nachmittag
14.00 - 18.00
Donnerstag
Vormittag
geschlossen
Nachmittag
14.00 - 17.00
Allenfalls spezielle Oeffnungszeiten
finden Sie jeweils unter der
Rubrik "Aktuelles".
Eheschliessung
Für die Eheverkündung wird für Schweizerbürgerinnen und -bürger ein Personenstandsausweis, ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes, sowie der Niederlassungsschein verlangt. Wurde der Wohnsitz innerhalb der letzten 6 Monate nach Heimberg verlegt, ist zusätzlich ein Wohnsitzzeugnis des vorherigen Wohnortes beizubringen. Nähere Auskünfte über die weiteren Formalitäten sowie die Heiratspapiere für Ausländer erteilt das Zivilstandsamt, wo auch die Eheverkündung beantragt wird. Der alte Niederlassungsschein ist zusammen mit einer Kopie des Ehescheines bei der Einwohnerkontrolle abzugeben, damit die neuen Heimatscheine bestellt und die Zivilstandsänderung mutiert werden kann.
