Gemeindeverwaltung Heimberg

Alpenstrasse 26
Postfach 271
3627 Heimberg
Tel:  033 439 20 20
Fax:  033 439 20 90
info(at)heimberg.ch
 
 
Öffnungszeiten
 
Montag und Dienstag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
  
Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
 
Donnerstag
Vormittag geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Allenfalls spezielle Öffnungszeiten
finden Sie jeweils unter der
Rubrik "Aktuelles".

Eheschliessung

Für die Eheverkündung wird für Schweizerbürgerinnen und -bürger ein Perso­nenstandsausweis, ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes, sowie der Niederlassungsschein verlangt. Wurde der Wohnsitz innerhalb der letzten 6 Monate nach Heimberg verlegt, ist zusätzlich ein Wohnsitzzeugnis des vorherigen Wohnortes beizubringen. Nähere Auskünfte über die weiteren Formalitäten sowie die Heiratspapiere für Ausländer erteilt das Zivilstandsamt, wo auch die Eheverkündung beantragt wird. Der alte Niederlassungsschein ist zusammen mit einer Kopie des Ehescheines bei der Einwohnerkontrolle abzugeben, damit die neuen Heimatscheine bestellt und die Zivilstandsänderung mutiert werden kann.

 
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